Bessere Rahmenbedingungen für Jungunternehmen

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur finanziellen Entlastung von Jungunternehmen während der ersten fünf Jahre nach ihrer Gründung zu unterbreiten.

Soweit die Umsetzung Anpassungen des Bundesrechts erfordert, wird der Regierungsrat beauftragt, dem Grossen Rat eine Standesinitiative zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Diese soll insbeson-dere eine befristete Entlastung von Jungunternehmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen während der Aufbauphase zum Ziel haben.

Staat soll junge Unternehmen nicht unnötig belasten

Jungunternehmen sind ein zentraler Pfeiler eines innovativen und wettbewerbsfähigen Wirtschafts-standorts. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Innovationen und bilden die Grundlage für die Wert-schöpfung und Steuereinnahmen von morgen. Wer heute den Schritt in die Selbständigkeit wagt, übernimmt Verantwortung und stärkt langfristig den Wirtschaftsstandort Aargau.

 

Ziel des Vorstosses ist nicht die Schaffung neuer Dauersubventionen, sondern die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen.

 

Gerade die ersten Jahre nach einer Unternehmensgründung sind jedoch mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Gründerinnen und Gründer investieren oftmals ihr eigenes Kapital, verzichten auf marktübliche Einkommen oder beziehen in der Aufbauphase zeitweise überhaupt keinen Lohn und tragen das volle unternehmerische Risiko. Gleichzeitig stehen ihnen soziale Absicherungen wie die Arbeitslosenversicherung oder Instrumente wie die Kurzarbeit nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung.

 

Trotz dieser besonderen Ausgangslage sind Jungunternehmen bereits ab Beginn ihrer Tätigkeit mit den ordentlichen Sozialversicherungsbeiträgen, hohen Anfangsinvestitionen, laufenden Fixkosten sowie administrativen und regulatorischen Verpflichtungen konfrontiert. Gerade in der Aufbauphase fehlt dadurch Kapital, das für Innovationen, Digitalisierung, Markterschliessung oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt werden könnte.

 

Der Kanton Aargau betreibt bereits heute eine aktive Standortförderung. Diese sollte sich nicht nur auf die Ansiedlung neuer Unternehmen beschränken, sondern auch Menschen unterstützen, die im Kanton selbst Unternehmen tatsächlich gründen und aufbauen. Gute Rahmenbedingungen für Jung-unternehmen sind eine Investition in die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Aargau.

 

Soweit der Kanton nicht selbst über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, soll er seine Mitwir-kungsrechte auf Bundesebene mittels Standesinitiative aktiv wahrnehmen.

 

Erfolgreiche Jungunternehmen entwickeln sich zu Arbeitgebern, Ausbildungsbetrieben und Steuerzahlern. Eine gezielte Entlastung in der Aufbauphase ist deshalb keine kurzfristige Ausgabe, sondern eine Investition in die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kantons Aargau.

Status: Motion eingereicht

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