Einrichtung einer kantonalen Prüfstelle gegen Sozialhilfebetrug

Die grosse Mehrheit der Sozialhilfebeziehenden ist tatsächlich bedürftig und korrekt gemeldet. Damit das System seine gesellschaftliche Akzeptanz behält, muss es jedoch konsequent gegen Missbrauch geschützt werden.

Eine kantonale Prüfstelle trägt dazu bei, Fairness und Vertrauen zu sichern, sowohl im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als auch jener, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen sind.

Status: In Arbeit

Zurück
Zurück

Mindestabstand zwischen Prostitutionsbetrieben und Schulen

Weiter
Weiter

Ermächtigung beauftragter Schulpersonen zur Feststellung von Personalien auf dem Schulareal